Zense und HR Today machen gemeinsame Sache: Neu gibt es bei HR Today nämlich Cartoons über die grossen und kleinen Absurditäten der Arbeitswelt! Aber halt, warum? Was hat Humor in der Businesswelt verloren? Das Stichwort: Reframing. Zense erklärt, was es damit auf sich hat.
Menschen, die wenig Tageslicht geniessen können, sind unzufriedener und gesundheitlich anfälliger als ihre lichtverwöhnten Kollegen. Kein Wunder: Licht ist viel mehr als nur Helligkeit, es beeinflusst uns in vielfältiger Weise.
Feng Shui ist die Kunst der harmonischen Gestaltung des Umfeldes. Die Begriffe «Feng» und «Shui» bedeuten übersetzt die Harmonisierung der Urkräfte (Energien) von «Wind» und «Wasser».
Vor allem der Rücken leidet unter andauernden sitzenden Tätigkeiten. Mit einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ist hier schon viel gewonnen.
Welches Unternehmen wünscht sich nicht zufriedene und produktive Mitarbeiter? Dazu ist es wichtig, das Office ganzheitlich zu betrachten: das heisst als ein System, das aus den Komponenten Organisation, Menschen und Gebäude besteht.
Massenmediale Branding-Massnahmen reichen nicht aus, um ein Produkt stark zu machen. Sie müssen vielmehr kombiniert werden mit einem markenkonsistenten Auftreten des Personals. Denn jede Form des Mitarbeiterverhaltens beeinflusst die Markenwahrnehmung. Mit dieser Herausforderung befasst sich das Behavioral Branding.
Die 1922 vom Schweizer Tuchfabrikant Adrian Schild erworbene Volkstuch AG wandelte sich zum Herrenaustatter und schliesslich zum Modehaus Schild, dem Fachgeschäft für Damen- und Herrenmode. Die Schild-Gruppe ist auf die gesamte Schweiz fokussiert und betreibt insgesamt 33 Modehäuser, 17 Markenshops und 2 Boutiquen mit Calzedonia-Labeln. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Luzern beschäftigt 700 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2011 einen konsolidierten Umsatz von 187,2 Millionen Franken.
Die Aus- und Zuwanderung haben die Schweizer Geschichte geprägt und beeinflussten die gesellschaftliche Entwicklung. Das ist auch heute nicht anders. Doch die Schwerpunkte haben sich verlagert. Einerseits ist die schweizerische Wirtschaft auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen, andererseits wird unsere Gesellschaft mit der Asylmigration konfrontiert.
Eine Arbeitnehmerin konnte eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung glaubhaft machen, da ihr Nachfolger teuerungsbereinigt einen um 25 Prozent höheren Anfangslohn als sie erhalten hat. Doch gelang es dem Arbeitgeber, den Beweis zu erbringen, dass die unterschiedlichen Berufserfahrungen die Lohndifferenzen begründeten. Somit lag gemäss Bundesgericht (Urteil 4A_614/2011 vom 20. März 2012) keine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor.
Social Media wird sich weiter durchsetzen und auch beim Thema Rekrutierung kommt man künftig nicht mehr daran vorbei. Neue Technologien schliessen bereits die Lücke zwischen Print und Online, indem sie den Stellensuchenden überall erreichen – via Smartphone.
Viele Assessments orientieren sich nur am akuten Bedarf. Was wirklich drinsteckt im potenziellen Mitarbeiter, wird oft nicht klar erkannt. Eine neue Methode ermöglicht zuverlässige Aussagen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit.