Positive Effekte des Hinweisgeberschutzes
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgebenden die Möglichkeit geboten werden muss, anonym und sicher Hinweise zu platzieren – per Telefon und schriftlich digital. In der Praxis zeigt sich, dass es Mitarbeitenden oft an Mut oder Vertrauen fehlt, um einen Verstoss zu melden. Vermehrt publik gewordene Fälle zeigen, warum das Thema für alle Unternehmen von Interesse sein sollte. Frühzeitiges Identifizieren von Missständen reduziert das Risiko für juristische oder finanzielle Konsequenzen sowie für irreversible Reputationsschäden und birgt gleichzeitig die Chance sich als proaktiver Arbeitgeber zu positionieren. Der Trend geht klar in Richtung Awareness für ethische Themen und transparente Unternehmenskultur. Man kann davon ausgehen, dass sich in naher Zukunft kein Unternehmen mehr leisten kann, nicht über ein professionelles Hinweisgebersystem zu verfügen.
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