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Content
Mini-Serie «Arbeitsplatzbezogenes Fehlverhalten»: Teil 1 – Einleitung und Definition

Problematische Verhaltensweisen am Arbeitsplatz

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Fehlverhalten_Belästigung_web.jpg

In dieser fünfteiligen Mini-Serie befassen sich die Autoren mit arbeitsplatzbezogenem Fehlverhalten von Arbeitnehmenden und dem Umgang damit. Teil 1 schafft einen ersten Überblick und geht auf die verschiedenen Formen ein.

HR Today Nr. 10/2021: Arbeit und Recht

Keine Angst vor Arbeitnehmervertretungen

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Beim Begriff Arbeitnehmervertretung zucken Geschäftsleitungsmitglieder regelrecht zusammen. Schlimmer noch: Firmen brüsten sich teilweise regelrecht damit, keine Arbeitnehmervertretung zu haben. Die Angst, mit einer Mitarbeitervertretung Macht einzubüssen, ist aber unbegründet.

HR Today Nr. 10/2021: Serie – Sozialversicherungen

Berufliche Vorsorge: Bewegungen im Vollversicherungsmarkt

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Vollversicherungsmodelle sind noch immer gefragt, trotz höherer Versicherungsprämien und tieferer Verzinsung des Altersguthabens. Das könnte sich durch die Senkung der Umwandlungssätze schon bald ändern.

HR Today Research

Kündigungspraxis in der Schweiz

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Kuendigung_Stempel_123RF.jpg

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben virtuelle Kündigungsgespräche zugenommen, ergab eine Umfrage von HR Today und dem Personaldienstleister von Rundstedt. Ein Gespräch mit von Rundstedt CEO Pascal Scheiwiller darüber, welchen Einfluss Covid-19 sonst noch auf die Schweizer Kündigungspraxis hatte.

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Was die EU-Whistleblower-Richtlinie für Schweizer Arbeitgeber bedeutet

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Artikelbild_Telag_web.jpg

Mit dem Inkrafttreten der EU-Whistleblower-Richtlinie am 17. Dezember 2021 sind Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz zu einem anonymen Hinweisgebersystem verpflichtet; 2023 wird die Grenze auf 50 Mitarbeitende gesenkt. Was viele nicht wissen: Die Richtlinie betrifft auch Schweizer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen im EU-Raum. Klar ist, das Hinweisgebersystem wird ein Muss, verpflichtend auf Rechtswegen und unerlässlich im Employer Branding.

Heftübersicht

HR Today Nr. 9/2021: HR-Tech – Werkzeuge

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Titelbild_HR-Tech_Werkzeug_web.jpg

Im ersten Magazin nach der Sommerpause beschäftigen wir uns mit den verschiedenen Facetten der HR-Technologie: von künstlicher Intelligenz und Machine Learning bis hin zu Blockchain, Skills- und Talentmanagement sowie digitalem BGM. Ausserdem berichten wir in dieser Ausgabe über «Change»-Themen. Beispielsweise, welche rechtlichen Fallstricke eine Massenentlassung für Arbeitgebende hat oder und wie ein Unternehmen mit Mitarbeitenden umgeht, die ihren Arbeitsplatz zurückbauen müssen, wie derzeit beim Kernkraftwerk Mühleberg. Viel Lesevergnügen!

HR Today Nr. 9/2021: Debatte

Sollen Arbeitgebende Mitarbeitende dafür bezahlen, dass sie einen positiven Beitrag auf Kununu verfassen?

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«Der Zweck heiligt die Mittel» oder doch eher «Ehrlich währt am Längsten»? Geht es um bezahlte Kununu-Einträge von (ehemaligen) Mitarbeitenden, sind sich unsere drei Experten ziemlich einig, welches Sprichwort Arbeitgebende wörtlich nehmen sollten.

HR Today Nr. 9/2021: Arbeit und Recht

Rechte der Arbeitnehmenden bei Massenentlassungen

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Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ist in den Medien vermehrt von Massenentlassungen die Rede. Deren Durchführung ist für Geschäftsleitung und Personalverantwortliche auf rechtlicher, organisatorischer sowie emotionaler Ebene eine besondere Herausforderung.

HR Today Nr. 9/2021: Serie – Sozialversicherungen

Verwaltungsratsmitglieder in der Pensionskasse versichern?

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Soz.versicherungen_Pensionskasse.jpg

Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsgremium einer Aktiengesellschaft. Zwischen dem Unternehmen und einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern besteht ein organschaftliches Verhältnis, zu dem ein auftrags- oder arbeitsrechtliches Verhältnis hinzukommen kann. Das stellt HR-Verantwortliche vor die Frage, ob VR-Mitglieder in der Pensionskasse versichert werden müssen.

HR Today Nr. 9/2021: swissstaffing-News

Ist eine Schriftformerfordernis beim Abschluss von Arbeitsverträgen noch zeitgemäss?

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Grundsätzlich stellt das Gesetz keine Formvorschrift an Arbeitsverträge. Sie können auch mündlich abgeschlossen werden, mit Ausnahme der Temporärbranche. Im Bereich Personalverleih legt Art. 19 Abs. 1 des Arbeitsvermittlungs­gesetzes (AVG) fest, dass der Verleiher den Vertrag mit dem oder der Arbeitnehmenden in der Regel schriftlich abschliessen muss. Der Vertrag muss grundsätzlich vor der Arbeitsaufnahme vorliegen und von beiden Vertragsparteien vor dem Arbeitseinsatz unterzeichnet werden. Auch spätere Vertragsänderungen unterliegen der Schriftform.

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