
Kündigung eines Lidl-Filialleiters sorgt für Aufruhr
Streikdrohung bei Lidl in Wädenswil
HR-Themen
Jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass in ihrem Betrieb kein Unfall geschieht und die Arbeitsbedingungen nicht zu Krankheiten bei den Arbeitnehmern führen. Arbeitgeberinnen wissen das und richten sich auch danach. Es besteht aber Unsicherheit, wie weit diese Verpflichtung geht und namentlich, was die haftungsrechtlichen Folgen sind, wenn die Pflicht zur Unfallverhütung verletzt wird.
Damit hatten die Macher der Kampagne «Wir machen’s öffentlich» wohl nicht gerechnet: Eigentlich soll unter diesem Kampagnen-Slogan das grosse Spektrum der baden-württembergischen Städte als Arbeitgeberinnen gezeigt werden. Oder etwas salopp formuliert: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen scharf gemacht werden. Offenbar wirkt die Kampagne tatsächlich bis in die Schweiz.