Ob LinkedIn-Gurus, Tech-CEOs oder HR-Blogger – alle sind sich einig: Die Personalabteilung steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Wird Recruiting bald zum Ein-Prompt-Job?
In der Betriebswirtschaft und insbesondere in der Management-Literatur lösen sich die Modeströmungen in hoher Kadenz ab – nicht zuletzt als Ausdruck einer anhaltenden Orientierungslosigkeit. Davon ist auch das HR nicht ausgenommen. Drei beispielhafte Mythen und Hypothesen.
Pascal Hottinger gehört zu einer raren Spezies. Der Direktor von Nespresso Schweiz ist einer der wenigen Top-Manager, die den Mut haben, über ihre Managementfehler in der Öffentlichkeit zu sprechen. Für ihn ist klar: Nur gegenseitiger Respekt und konstruktive Rückmeldungen ermöglichen eine gute Unternehmenskultur. Und diese zahle sich auch finanziell aus.
Mark Sandmeier ist im Jahr 2000 als Mitarbeiter Nummer drei zum damaligen Start-up jobs.ch gestossen. 15 Jahre später übergibt er als CEO die operative Leitung der grössten Schweizer Jobplattform Jobcloud per 1. Januar 2015 an seinen Nachfolger Renato Profico. Ein Doppelinterview über Erfolgsfaktoren, Preiserhöhungen und kritische Unkenrufe.
Die Deutsche Employer Branding Akademie (DEBA) hat die Arbeitgebermarkenqualität von 100 Schweizer Arbeitgebern untersucht. Paula Thieme, Bereichsleiterin Akademie der DEBA, über die Studie.
Unter welchen Umständen dürfen Personaldaten weitergegeben werden? Und was für Regelungen gelten für die Weitergabe ins Ausland?
Wann dürfen Mitarbeiter überwacht werden, und was muss dabei beachtet werden, insbesondere beim E-Mail-Monitoring?
Worauf muss der Arbeitgeber beim Erstellen von Personalakten achten? Auf welche Akten hat der Arbeitnehmer welche Ansprüche? Und bis zu welchem Zeitpunkt können welche Rechte geltend gemacht werden?
Zora Ledergerber von Transparency International will den Schutz von Whistleblowern gesetzlich ausbauen. Während ihr die geplante OR-Revision jedoch zu wenig weit geht, lehnt Gewerbeverbanddirektor Hans-Ulrich Bigler eine Ausweitung des Gesetzes aus anderen Gründen ab.
Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz betrifft alle Arbeitnehmenden. Welche Mitarbeiterdaten darf der Arbeitgeber bearbeiten? Wann ist eine Überwachung der Angestellten zulässig und wer genau hat eigentlich Zugriff auf die Bewerbungsunterlagen? Die wichtigsten Fakten.
In einem Gemeinschaftsprojekt von sieben Schweizer Hochschulen wurde Studierenden, Doktorierenden und Alumnis am 13. November an der Uni Zürich im Rahmen der «Langen Nacht der Karriere» ein vielseitiges Programm rund um Karriere, Networking und studierendengerechtem Nachtprogramm geboten.