Zense und HR Today machen gemeinsame Sache: Neu gibt es bei HR Today nämlich Cartoons über die grossen und kleinen Absurditäten der Arbeitswelt! Aber halt, warum? Was hat Humor in der Businesswelt verloren? Das Stichwort: Reframing. Zense erklärt, was es damit auf sich hat.
Arbeitgeberimage und Unternehmensmarke für und durch Mitarbeitende aktiv gestalten.
Kürzlich hat sich Ex-Fussballer Thomas Hitzlsperger unter grossem medialen Getöse als schwul geoutet. Homosexualität ist scheinbar immer noch ein Tabuthema im Sport, insbesondere im Fussball. Auch in der Wirtschaft? Homosexuelle Topmanager sind in der Schweiz jedenfalls kaum bekannt.
Am Arbeitsplatz erhalten wir regelmässig Ratschläge von allen Seiten: von Vorgesetzten, Mentoren, Beratern und Arbeitskollegen. Ein Ratschlag kann die Entscheidungsfindung verbessern, aber wir sind nicht immer bereit, diesen auch anzunehmen. Wie aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, spielen Emotionen hierbei eine wichtige Rolle.
Headhunter seien befangen, wenn sie ihre eigenen Kandidaten assessierten, findet Assessment-Fachmann Daniel Fahrni. Falsch, sagt Headhunterin Barbara Moser Blanc: Eine Trennung der beiden Aufgaben sei nicht nötig.
Muss ein Arbeitsvertrag zwingend schriftlich abgeschlossen werden? Kann ich einem Arbeitnehmer auch mündlich kündigen? HR-Beraterinnen und -Berater sehen sich täglich mit solchen Fragen konfrontiert.
Die Milchverarbeiterin Emmi hat zusammen mit dem IAP ein umfassendes Führungsentwicklungsprogramm auf Stufe eines CAS entwickelt. Über 470 Chefs werden darin weitergebildet, den Menschen und seine Emotionen und Handlungen besser zu verstehen. Das Konzept basiert auf Erkenntnissen der Neurobiologie.
Der Führungskräftecoach Sebastian Purps bringt Managern Erkenntnisse aus der Neurobiologie näher, um Teams kreativer und leistungsfähiger zu machen. Der erste Schritt: die Persönlichkeitsschulung der Chefs.
Mensch und Technologie können nicht mehr getrennt betrachtet werden. Umso wichtiger wird es für das HR, die Chancen, aber auch die Grenzen der rasanten Entwicklung im HR-Software-Bereich zu verstehen.
Urteil des Bundesgerichts vom 18. September 2013 (4A_194/2013, ausserdem praktisch identisch begründete Entscheide gegen dieselbe Arbeitgeberin in 4A_196/2013, 4A_198/2013, 4A_200/2013, 4A_202/2013 und 4A_204/ 2013).
Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber nicht nur zur Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften. Die geleistete Arbeitszeit soll auch erfasst und dokumentiert werden. Diese Pflicht ist politisch umstritten und wird oft nicht eingehalten. Seit dem 1. Januar 2014 lassen sich Arbeitsverhältnisse in drei Kategorien einteilen, für die entweder keine, lediglich eine vereinfachte oder aber eine umfassende Pflicht gilt, die Arbeitszeit zu erfassen.