Ab 2016 gelten strengere Steuerregeln für Expatriates

Der Bund will ab Anfang 2016 weniger Arbeitskräfte als Expatriates anerkennen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am Freitag die entsprechende revidierte Verordnung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.

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Bern (sda). Der Bund zieht damit die Zügel an bei den Personen, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten und von besonderen Steuerabzügen profitieren. Die Steuerabzüge werden zwar beibehalten, doch sollen künftig weniger Personen als Expatriates gelten.

Konkret definiert die Verordnung Expatriates neu als leitende Angestellte und Spezialistinnen und Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation, die von ihrem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt wurden.

Heute auch Ärzte und Sportler

Massgebend ist die Entsendung. Heute müssen Spezialistinnen und Spezialisten nicht zwingend vom Arbeitgeber entsandt sein. Dies führt dazu, dass nicht nur IT-Spezialisten, sondern auch Profisportler, Ärzte oder Pflegefachleute als Expatriates gelten können, sofern sie mit einem zeitlich befristeten Arbeitsvertrag in der Schweiz angestellt sind.

In der Verordnung werden ausserdem die Steuerabzüge präzisiert. Der Abzug für Wohnkosten in der Schweiz wird nur noch dann zulässig sein, wenn die im Ausland behaltende Wohnung ständig für den Eigengebrauch zur Verfügung steht und nicht vermietet wird.

Der Abzug für Schulkosten wird so präzisiert, dass lediglich die Kosten des Unterrichts der minderjährigen Kinder an fremdsprachigen Privatschulen abziehbar sind. Verpflegungskosten, Transportkosten sowie Betreuungskosten vor oder nach dem Unterricht sind nicht abziehbar.