Abzug bei Arbeitslosengeld von ehemaligem SECO-Mitarbeiter zulässig

Der wegen ungetreuer Amtsführung und Betrug beschuldigte ehemalige SECO-Ressorleiter muss sich einen Abzug von rund 4300 Franken von seinem Arbeitslosengeld gefallen lassen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Altersrente vom Taggeld abzuziehen ist, obwohl die Bundesanwaltschaft das gesamte Pensionskassenguthaben des Mannes beschlagnahmt hat.

Image
Recht-Hammer_iStock.jpg

Lausanne (sda). Der Beschuldigte hatte vor dem Erreichen der Altersgrenze für eine vorzeitige Pensionierung beantragt, sein gesamtes Alterskapital zu beziehen. Dies wurde von der Pensionskasse bewilligt. Nach der fristlosen Kündigung durch das SECO meldete sich der frühere Kadermann 2014 bei der Arbeitslosenkasse an.

Diese zog ihm von der Arbeitslosenentschädigung die auf der Basis des bezogenen Alterskapitals berechnete monatliche Rentenleistung ab. Dies geschah, obwohl die Bundesanwaltschaft das gesamte Pensionskassenguthaben des Beschuldigten für die allfällige Deckung der Verfahrenskosten beschlagnahmt hatte.

Wie das Bundesgericht in einem am Dienstag publizierten Urteil festhält, war das Vorgehen der Arbeitslosenkasse korrekt. Die Anrechnung von Altersleistungen der beruflichen Vorsorge an die Arbeitslosenentschädigung ist gesetzlich geregelt. Die Bestimmung gilt auch, wenn das Vorsorgekapital angelegt oder verbraucht worden ist.

Im Falle des Beschuldigten wäre es gemäss Bundesgericht deshalb stossend, wenn die Arbeitslosenversicherung einen Teil des Schadens zu tragen hätte, der möglicherweise aus deliktischem Verhalten resultiert.

Betrag noch unklar

Gegen die Beschlagnahmung seines Alterskapitals hatte der ehemalige Kadermann beim Bundesstrafgericht Beschwerde eingereicht. Dieses befand, dass die Bundesanwaltschaft nochmals über die Bücher muss. Sie hatte keine Schätzungen bezüglich dem deliktischen Gewinn beziehungsweise Schaden angestellt und der entsprechend notwendigen Beschlagnahme.

Die Korruptionsaffäre, in welche der Beschuldigte involviert sein soll, ist Ende Januar 2014 aufgedeckt worden. Der ehemalige Ressortleiter soll zusammen mit Komplizen bei einem IT-Unternehmen korrupte Geschäfte getätigt haben.

Der Firma sollen überteuerte Aufträge zugeschanzt worden sein. Im Gegenzug soll der Ressortleiter neben Bargeld auch andere Geschenke erhalten haben.

Die Bundesanwaltschaft eröffnete gegen den ehemaligen Kadermann eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung und Betrugs. (Urteil 8C_422/2015 vom 18.12.2015)