Bern (sda). «Wir sind der Auffassung, dass die Einzelrichterin vor allem einen wesentlichen Aspekt für die Kündigung nicht berücksichtigt hat», teilte Insel-Mediensprecher Markus Hächler am Dienstag auf Anfrage mit. «Das Arbeitsverhältnis wurde aufgrund zahlreicher Vorfälle über längere Zeit so stark belastet, dass das Vertrauen nachhaltig gestört war und ist.»
Der Ärztin war im November gekündigt worden. Sie hält die Kündigung für missbräuchlich und focht sie an. Der Nachrichtenagentur sda sagte die Ärztin damals, in der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie komme es zu zahlreichen Abgängen. Dort arbeitete die Frau.
Es fehle am Mutterschutz. Auch mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen machte die Ärztin geltend.
Mitte Januar entschied eine Einzelrichterin des Regionalgerichts Bern-Mittelland, das Inselspital müsse der Frau provisorisch ermöglichen, ihre Arbeit im Spital wieder aufzunehmen. Doch hat nun eben das Inselspital dagegen rekurriert. Die Frau arbeitet laut Hächler derzeit nicht am Inselspital.