Bern (sda). Lohngleichheit sei keine Konjunkturfrage, heisst es im Manifest, das im Vorfeld des internationalen Frauentags lanciert worden war. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit sei ein Grundrecht - und dieses gelte auch in einem Wahljahr und in Währungskrisen.
Es sei von Deregulierungsprogrammen die Rede, die den Verzicht auf die Lohngleichheit und die angemessene Vertretung der Frauen in Kaderpositionen und Verwaltungsräten beinhalteten, heisst es im Manifest. Beides sei aber «aus volkswirtschaftlichen Gründen verantwortungslos und aus Gerechtigkeitsüberlegungen inakzeptabel».
Zu den prominenten Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern des Manifests gehören unter anderem die ehemaligen Bundesrätinnen Ruth Dreifuss und Micheline Calmy-Rey. Auch 27 National- und Ständeräte von SP, Grünen und GLP haben das Manifest unterschrieben, ebenso zahlreiche Legislativ- und Exekutivmitglieder von CVP, EVP, GLP, SP und Grünen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mitteilte.
Insgesamt kamen innerhalb von weniger als drei Tagen fast 2300 Unterschriften zusammen. Das zeige wie aktuell und dringend die Problematik sei, schreibt der SGB.
In Verfassung verankert
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz rund 19 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieser Differenz ist nicht mit objektiven Faktoren erklärbar und damit eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Der Bundesrat will nun gesetzlich gegen die Lohndiskriminierung von Frauen vorgehen, wie er vergangenen Oktober entschieden hat: Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten sollen verpflichtet werden, regelmässig Lohnanalysen durchzuführen, diese kontrollieren zu lassen und im Geschäftsbericht zu publizieren.
Das Justizdepartement soll bis Mitte 2015 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Der Vorschlag stösst bei Bürgerlichen und Arbeitgebern allerdings auf harten Widerstand.