Bern (sda). Die Obergrenze steigt von 126'000 Franken auf 148'200 Franken, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Sie ist auch massgebend für die Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung.
Betroffene erhalten Taggelder in der Höhe von 80 Prozent des Lohnes – ab 2016 nun auch auf Löhnen bis 148'200 Franken. Die Anpassung hat laut BAG keine Änderung der aktuellen Prämien- und Beitragssätze zur Folge. Neu erfolgen jedoch Abzüge auf Löhnen über 126'000 Franken.
Mit der neuen Obergrenze sei gewährleistet, dass 95 Prozent zum vollen Lohn versichert seien, schreibt das BAG. Die Anpassung sei wegen der Lohnentwicklung nötig. Der Bundesrat muss den Höchstbetrag so festsetzen, dass mindestens 92 Prozent, aber nicht mehr als 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind. Die letzte Anpassung erfolgte 2008.
Vom Entscheid betroffen sind auch Arbeitslose und Invalide: Der Höchstbetrag des versicherten Lohnes in der obligatorischen Unfallversicherung ist massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die Höhe des Taggeldes der Invalidenversicherung.