Frankenkrise als Vorwand für Lohnabbau

Nach dem Entscheid der Nationalbank, den Euro-Mindestkurs aufzugeben, sind auch in der Ostschweiz die Löhne unter Druck geraten. Die Frankenstärke dürfe nicht auf die Beschäftigen abgewälzt werden, fordert der kantonale Gewerkschaftsbund.

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St. Gallen (sda). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert die Schweizerische Nationalbank (SNB): Der Entscheid sei die grösste wirtschaftspolitische Fehlleistung seit Jahrzehnten, sagte Thomas Wepf, Vizepräsident des kantonalen Gewerkschaftsbundes, am Donnerstag vor den Medien.

Die Ostschweiz sei als Grenzregion besonders vom Lohndruck betroffen. Der SGB lehne Lohnreduktionen oder Eurolöhne grundsätzlich ab, sagte Wepf. Die Firma Scheu AG in Ebnat-Kappel etwa nutze die Frankenkrise, um auf dem Buckel der Arbeitnehmenden die Kosten zu senken.

Illegale Eurolöhne und Sechstagewoche

Die Toggenburger Kunststoffverarbeitungsfirma habe ihren Angestellten längere Arbeitszeiten und illegale Eurolöhne aufgezwungen. Andere Unternehmen verlängerten die Wochenarbeitszeit. «Das kann dazu führen, dass Schichtarbeiter auch am freien Samstag arbeiten müssen, ohne jede Bezahlung», sagte Wepf.

Das Unternehmerrisiko, wozu auch Währungsschwankungen gehörten, dürfe nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden, sagte Bettina Surber, Vorstandmitglied des kantonalen Gewerkschaftsbundes. Sie zweifle daran, dass die Verlängerung der Arbeitszeit die Arbeitsplätze sicherten und längerfristig genügend Arbeit vorhanden sei. Solche Massnahmen dürften nicht dazu führen, dass Gesamtarbeitsverträge unterlaufen werden.

Keine Lohnkontrollen

Die SP-Kantonsrätin hat in der abgelaufenen Februarsession zwei Interpellationen zum Thema Lohndruck im St. Galler Kantonsrat eingereicht. Darin erkundigt sie sich auch über die Lohnkontrollen im Kanton St. Gallen.

In der Schweiz müssten Schweizer Löhne bezahlt werden, das verlangten die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, sagte Surber. Die St. Galler Behörden nähmen ihre Kontrollfunktion zu wenig ernst, und die tripartite Kommission sei viel zu passiv.

Seit Mai 2013 gilt das Entsendegesetz, welches die minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen für von ausländischen Firmen in die Schweiz entsendete Arbeiter festlegt. Die Angaben der Arbeitgeber würden aber nicht kontrolliert, sagte Wepf. Im Kanton St. Gallen fänden keine echten Lohnkontrollen statt. Die Vorschriften müssten konsequent umgesetzt und die Kontrollen intensiviert werden.