Bern (sda). Einer der wichtigsten Grundsätze des Arbeitsrechts sei, dass der Arbeitgeber das Währungsrisiko tragen müsse, sagte Reto Liniger, Sprecher der Gewerkschaft Angestellte Schweiz, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Wenn Firmen Grenzgängern Löhne in Euro auszahlten, wie dies der Zahnimplantatehersteller Straumann plane, dann würde das Währungsrisiko auf die Arbeitnehmer abgewälzt, sagte Liniger. Ähnlich äusserte sich auch der Mediensprecher der Gewerkschaft Unia, Philipp Zimmermann: «Diese Abwälzung der Verantwortung auf die Belegschaft ist nicht zulässig.»
Zudem würden die Grenzgänger laut Liniger und Zimmermann mit dieser Massnahme diskriminiert: Das sei laut dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht gestattet. Ausländische Arbeitnehmer müssten gleich behandelt werden wie Schweizer, das gelte auch in Bezug auf den Lohn.
Guido Schluep, Zentralsekretär Industrie bei der Gewerkschaft Syna, sieht ein weiteres rechtliches Problem: Laut Obligationenrecht müsse der Lohn in «gesetzlicher Währung» ausbezahlt werden. Das schliesse eine Auszahlung in Euro aus. Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ohne Einbezug des Arbeitnehmers sei sowieso nicht zulässig.
Die Gewerkschaftsvertreter waren sich einig, dass der Schutz von Arbeitsplätzen wichtig sei. Wenn Firmen grosse Probleme wegen der Frankenstärke hätten, müssten Sparmassnahmen auf Augenhöhe mit Arbeitnehmern und Verbänden diskutiert werden. Die Unia unterstützt beispielsweise die Möglichkeit der Kurzarbeit.