Bern (sda). Er ist bereit, eine Motion der Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret mit dieser Forderung anzunehmen, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt. Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht schon heute vor, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, welche die Lohngleichheit von Mann und Frau gewährleisten.
Eine gesetzliche Grundlage, von den Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung zu verlangen, fehlt jedoch. Das Gleichstellungsbüro seinerseits kann pro Jahr lediglich 30 der rund 30'000 Unternehmen kontrollieren, die öffentliche Aufträge ausführen. Im Rahmen der bereits angelaufenen Arbeiten zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung will der Bundesrat daher prüfen, ob die Bescheinigungspflicht ins Gesetz aufgenommen werden könnte.
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist seit 1981 in der Bundesverfassung und seit 1996 im Gleichstellungsgesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen in der Schweiz rund 19 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieser Differenz ist nicht mit objektiven Faktoren erklärbar und damit eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts.