Gleichstellung Zürich: Mehr Kaderfrauen in Verwaltung gefordert

In den Kaderpositionen der Stadtzürcher Verwaltung ist der Frauenanteil nach wie vor tief. Der Stadtrat erachtet eine Geschlechterquote deshalb als sinnvoll. Erreicht werden soll der vom Parlament geforderte Frauenanteil von mindestens 35 Prozent ausschliesslich durch Neueintritte oder stadtinterne Übertritte.

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Zürich (sda). Das Zürcher Stadtparlament hatte im April 2013 eine Motion von SP und GLP überwiesen. Der Vorstoss fordert, dass Männer und Frauen mit je mindestens 35 Prozent in Kaderpositionen der städtischen Verwaltung vertreten sind. Bei Erfüllung der Zielvorgabe soll die Regelung wieder aufgehoben werden.

Der Stadtrat hat nun einen Bericht vorgelegt, wie er diese Vorgaben umsetzen will. Trotz Bemühungen auf verschiedenen Ebenen sei es der Stadt Zürich vor allem im obersten und oberen Kader noch nicht gelungen, Positionen mit beiden Geschlechtern ausgewogen zu besetzen, heisst es in der am Donnerstag veröffentlichten Weisung.

Der Stadtrat erachtet «eine verbindliche, qualifikationsabhängige Zielgrösse von 35 Prozent» deshalb als sinnvoll. Da es sich nicht um eine Quote sondern um eine Zielvorgabe handelt, ist gemäss Stadtrat eine gesetzliche Grundlage, zu der sich Stimmbürger oder Gemeinderat äussern müssten, nicht notwendig. Er legt die Vorgabe mit verschiedenen flankierenden Massnahmen selber fest.

Ziele pro Departement festgelegt

Das Ziel einer angemessenen Geschlechtervertretung im Kader definierte der Stadtrat im vergangenen Juli im Gleichstellungsplan 2014-2018. Im Rahmen dieses Projekts wird pro Departement festgelegt, welche Ziele innerhalb der Laufzeit des Gleichstellungsplans erreicht werden sollen.

Erreicht werden soll der Zielwert ausschliesslich durch Neueintritte oder stadtinterne Übertritte. Entlassungen schliesst der Stadtrat aus. Angesichts anstehender Pensionierungen insbesondere im obersten Kader sei es jedoch realistisch, die Zielvorgabe über ordentliche Austritte einerseits und natürliche Fluktuationen andererseits zu erreichen.

Gemäss Stadtrat braucht es zudem einen verbindlichen, transparenten und kontinuierlichen HR-Controlling-Prozess. Jährlich soll es einen Bericht über den Stand der Umsetzung und Zielerreichung geben.