Höhere Mindestlöhne für Fleischfach- und Detailhandelsfachleute

Die Mindestlöhne für Fleischfachleute und Fleischverkäufer werden für das nächste Jahr angehoben. Gleichzeitig wird jedoch ein Abzug von 5 Prozent für die neu definierten Tieflohngebiete in Grenzgemeinden im Tessin und im Jura eingeführt.

Image
Coop2_Coop.jpg

Zürich (sda). Dies ergaben die Lohnverhandlungen im Metzgereigewerbe. Die monatlichen Mindestlöhne für Fleischfach- und Detailhandelsfachleute werden von bisher 3770 bis 4020 Franken auf monatlich 4050 Franken angehoben, wie der Arbeitgebervertreter Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) am Mittwoch mitteilten.

Die Mindestlöhne für die Fleischfach- und Detailhandelsassistenten mit Berufsattest (EBA) betragen neu monatlich 3650 Franken. Zuvor bewegten sich diese zwischen 3315 und 3570 Franken.

Neue Kategorie für tiefere Leistung

Bei der neuen Kategorie Assistenten mit unterdurchschnittlichem Leistungsvermögen gilt neu ein Mindestlohn auf dem Niveau der bisherigen Mindestlöhne für Assistenten. Die alte Regelung sah eine Entlöhnung ohne Kategorisierung und nach freier Vereinbarung vor.

Für die Bezeichnung «unterdurchschnittliches Leistungsvermögen» gibt es keine festgelegten Kriterien. Davon betroffene Fleischfachassistenten erhalten monatlich 3350 Franken, Detailhandelsassistenten 3600 Franken.

Trotz des bereits tieferen Leistungsniveaus des Attestes im Vergleich zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) gebe es auch bei den Assistenten grosse individuelle Unterschiede, erklärt SFF-Direktor Ruedi Hadorn auf Anfrage. Die neue Kategorie diene dazu, dass die Arbeitgeber auch weniger geeigneten Berufsleuten eine Anstellungsmöglichkeit geben können, um sie damit in die aktive Berufswelt zu integrieren. Es bestehe klar nicht die Absicht, dass die Anwendung dieser Kategorie zur Regel wird. Einen Missbrauch befürchtet Hadorn auch aufgrund der bisherigen Praxis nicht.

Weiter gaben der SFF und der MPV bekannt, den Arbeitgebern eine Lohnerhöhung für 2015 von 0,8 Prozent auf individueller Basis zu empfehlen. Dies erlaube es den Betrieben, die Lohnerhöhung abhängig von ihrem jeweiligen unternehmerischen Erfolg vorzunehmen, erklärten sie.