Bern (sda). Ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sei das Gesetz die einzige Möglichkeit, um die Gesundheit der Medienschaffenden zu schützen, schreiben die beiden Organisationen in einer Mitteilung vom Dienstag.
Ausserdem lancierten syndicom und impressum eine Petition an den Verband Schweizer Medien. Nach zehn Jahren des vertragslosen Zustandes sollten wieder Verhandlungen für einen GAV geführt werden.
Ein Branchen-GAV stehe nicht zur Debatte, sagte Hanspeter Lebrument, Präsident des Verbandes Schweizer Medien, dazu auf Anfrage. Wenn ein einzelner Verlag einen GAV mit den Arbeitnehmervertretern aushandeln wolle, so stehe dem nichts im Wege.
Die Gewerkschaften hatten im vergangenen Jahr mit verschiedenen Aktionen auf die «immer schlechteren Arbeitsbedingungen von Journalistinnen und Journalisten» aufmerksam. Gegen mehrere Medienunternehmen wurden Anzeigen eingereicht. Einige Arbeitgeber haben darauf eine Arbeitszeiterfassung eingeführt.
Dort, wo es Probleme mit dem Arbeitsgesetz gebe, sollten diese zwischen dem Verlag und den Arbeitnehmern geregelt werden, sagte Lebrument. Die Arbeitsgesetze seien einzuhalten – ob mit oder ohne GAV. Da gebe es keinen Zusammenhang. In der Westschweiz gilt seit 2014 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag für Journalisten.