Bern (sda). Der Rat sprach sich am Mittwoch mit 103 zu 89 Stimmen gegen den Vorstoss von SP-Nationalrat Jacques-André Maire (NE) aus. Damit ist dieser vom Tisch. Maire argumentierte vergeblich, die Änderung wäre ein wirksamer Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels.
Heute können Personen, die wieder ins Erwerbsleben einsteigen möchten, an von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Bildungsmassnahmen teilnehmen, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt sind. Allerdings nur dann, wenn sie zur Betreuung eines Kindes nicht länger als vier Jahre vom Arbeitsmarkt abwesend waren. Bei jeder weiteren Geburt kann die Frist um zwei Jahre verlängert werden. Maire wollte, dass die Arbeitslosenversicherung auch bei einer Abwesenheit von mehr als vier Jahren zahlt. Die Gegnerinnen und Gegner appellierten an die Eigenverantwortung.