Bern (sda). Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat, der Gesetzesrevision zuzustimmen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Der Bundesrat schlägt vor, den Austausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden zu verbessern. Verdachtsmeldungen sollen auch an Sozialhilfe-, Einwohner- oder Zollbehörden gehen. Das soll bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen helfen.
Der Bundesrat hofft, dass dank der engeren Zusammenarbeit und einer erweiterten Meldemöglichkeit Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden können. Die erweiterte Meldemöglichkeit hiess die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen gut.
Auf Widerstand stösst auch, dass der Bundesrat den Anwendungsbereich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens auf das Personal in Privathaushalten einschränken will.
Der Bundesrat begründete das damit, dass das Instrument gegen Schwarzarbeit zur Abrechnung von Verwaltungshonoraren zweckentfremdet und zur Steuerersparnis genutzt worden sei. Die WAK stimmte der Einschränkung zu, allerdings mit Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).
Ebenfalls mit Stichentscheid der Präsidentin sprach sich die Kommission dafür aus, dass das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) neu den kantonalen Kontrollorganen nach Anhörung der Kantone Weisungen erteilen kann.
Nein sagte die Kommission zu einem neuen Artikel, mit welchem der Bundesrat die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreiben will. Aus Sicht der Mehrheit wäre der administrative Aufwand zu gross.
Im vergangenen Jahr haben die kantonalen Inspektoren im Kampf gegen Schwarzarbeit 13'137 Betriebe und 39'777 Personen kontrolliert. Dabei stiessen sie in etwa jedem dritten Betrieb auf Verdachtsfälle.