Zürich (sda). Im Vergleich zum Vorjahr beträgt die Teuerung minus 1,4 Prozent. «Der Ausgleich der negativen Teuerung bei den Löhnen käme einer Lohnkürzung gleich, weshalb kein Teuerungsausgleich auszurichten ist», heisst es im Beschluss des Regierungsrates.
Der Regierungsrat sieht für individuelle, leistungsbezogene Lohnerhöhungen 0,6 Prozent der Lohnsumme vor. Finanziert werden sollen sie vollumfänglich aus den bei Stellenwechseln entstehenden Rotationsgewinnen. Die Einmalzulagen umfassen laut Regierungsrat 0,3 Prozent der Lohnsumme.
Insgesamt werden somit laut Regierungsrat 0,9 Prozent der Lohnsumme 2016 für lohnwirksame Massnahmen für das kantonale Personal bereitgestellt.
VPOD fodert 150 Franken mehr pro Monat für alle
Die Gewerkschaft VPOD spricht sich für die Sistierung oder Abschaffung der Einmalzulagen zugunsten der Lohnentwicklung für alle aus. Sie fordert den Kanton auf, eine pauschale Lohnerhöhung von 150 Franken pro Monat für alle zu sprechen.
Viele Angestellte mit tieferen Einkommen kämen nämlich nicht in den Genuss von Einmalzulagen oder leistungsbezogenen Lohnerhöhungen, schreibt der VPOD. Die Angestellten mit tiefen Einkommen profitierten auch wenig von einer «Negativteuerung». Sie würden im Gegenteil durch steigende Krankenkassenprämien stärker belastet und erlitten einen Reallohnverlust.
Die Staatsangestellten sollten eine generelle Lohnerhöhung erhalten, die der Lohnentwicklung im Wirtschaftsraum Zürich entspricht, schreibt der VPOD. Es gehe darum, wenigstens einen kleinen Teil des in den letzten Jahren mit ständigen Nullrunden angewachsenen Rückstandes auszugleichen.
Personalverbände: Lohnrückstand schrittweise abbauen
Seit 2010 besteht ein Rückstand der Löhne beim Staatspersonal gegenüber der sogenannten UBS-Lohnumfrage, schreiben die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zürich (VPV). In nur fünf Jahren sei ein Lohnrückstand von 2,1 Prozent aufgelaufen.
Die VPV fordert einen schrittweisen Abbau des Lohnrückstandes um beispielsweise 0,5 Prozent pro Jahr. So könne bis im Jahr 2019 mit einer allgemeinen Lohnentwicklung im Kanton Zürich gleichgezogen werden.
Die VPV verlangt, dass 2016 ausnahmsweise alle Mitarbeitenden von einer substanziellen Lohnerhöhung profitieren. Wenn diese Forderung nicht erfüllt werde, seien zumindest die Frauen im gleichen Ausmass wie die Männer zu berücksichtigen.