Stellensuchende aus der EU: Mehrheit goutiert neue Regelungen

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Sozialhilfe-Ausschluss von EU-Bürgern, die in der Schweiz Arbeit suchen, kommt in der Vernehmlassung mehrheitlich gut an. Kritik gibt es aber dennoch, namentlich zu den Bestimmungen zum Aufenthaltsrecht nach einem Jobverlust.

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Bern (sda). Der Bundesrat hatte die Massnahmen im Januar angekündigt, kurz vor der Abstimmung über die Zuwanderungsinitiative der SVP, die am 9. Februar angenommen wurde. EU-Bürger, die für die Suche nach Arbeit in die Schweiz kommen, sollen keine Sozialhilfe mehr erhalten. Dasselbe gilt für ihre Familienangehörigen.

Präzisieren will der Bundesrat zudem, unter welchen Voraussetzungen EU- und EFTA-Bürger ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie keine Arbeit mehr haben und keine Arbeitslosengelder mehr beziehen können. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hatte in einem Bericht eine unterschiedliche Praxis in den Kantone kritisiert.

Für bürgerliche Parteien überfällig

Am Mittwoch endete die Vernehmlassung. Die SVP, die FDP, die CVP und die BDP sind einverstanden. Stellensuchende aus der EU von der Sozialhilfe auszuschliessen, sei überfällig. Der Bundesrat habe diese Massnahme nur im Rahmen der Kampagne gegen die SVP-Initiative zugestanden, setzte die SVP hinzu.

Die SVP plädiert ergänzend für einen Ausschluss auch aus der Nothilfe. Diese falle in einigen Kantonen nur wenig geringer aus als die Sozialhilfe. Gestützt auf ihre Forderungen für die Umsetzung ihrer eigenen Initiative fordert sie zusätzliche Beschränkungen des Anspruchs auf Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung und AHV.

Die FDP und die CVP monieren, dass viele der vorgeschlagenen Massnahmen bereits im Freizügigkeitsabkommen vorgesehen seien. «Die Schweiz müsste sie nur umsetzen», schreibt die FDP. Auch sie fordert Ergänzungen, etwa dass B-Bewilligungen für Erwerbstätige aus der EU und der EFTA (fünf Jahre gültig) nicht mehr automatisch erteilt werden sollten.

Im Grundsatz einverstanden ist auch die SP. Sie wünscht sich aber präzisere Angaben dazu, ob Rentnerinnen und Rentner Ergänzungsleistungen (EL) beziehen können, wenn sie keine Niederlassungsbewilligung haben, aber in der Schweiz gemäss Freizügigkeitsabkommen gearbeitet haben.

Mehrkosten für Sozialhilfe befürchtet

Die Grünen, die Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) und der Gewerkschaftsbund (SGB) fürchten dagegen Mehrkosten für die Sozialhilfe. Inhaber einer B-Bewilligung könnten nach einem Jobverlust gezwungen sein, schlechte Arbeitsbedingungen und tiefe Löhne zu akzeptieren, um in der Schweiz bleiben zu dürfen.

Möglicherweise seien sie dann trotz dem Einkommen auf Sozialhilfe angewiesen. Könne ein Arbeitgeber ausländische Arbeitskräfte unter Druck setzen, könne sich das auf alle Löhne und Arbeitsbedingungen auswirken, warnt der SGB.

FDP und Grüne wünschen sich präzisere Begriffe in dem Artikel. In der Praxis lasse sich nur schwer feststellen, ob jemand verschuldet oder unverschuldet arbeitslos geworden sei, hält die FDP fest. Sie fordert, dass die Aufenthaltsbewilligung erlöscht, sobald die Arbeitslosenversicherung nicht mehr bezahlt.

Kantone begrüssen Klärung

Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) begrüsst, dass die zurzeit unterschiedliche Praxis der Kantone im Umgang mit mittellosen und arbeitslosen Menschen aus EU-Staaten vereinheitlicht werden soll. Auch die Kantone befürworten die Klärung der rechtlichen Situation, wie die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD) schreibt.

Die KKJPD sieht aber Klärungsbedarf: Regle der Bund das Aufenthaltsrecht von arbeitslos gewordenen EU-Bürgern, müsse er auch berücksichtigen, dass jemand eine Stelle freiwillig aufgebe oder diese wegen Krankheit oder Unfall verliere.