VPOD droht mit aufsichtsrechtlicher Beschwerde gegen BVK

Der VPOD Zürich droht, mit einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde die Neuerungen zu bekämpfen, welche die Pensionskasse BVK am Donnerstag bekannt gegeben hat. Der «radikale Abbau» gefährde das festgelegte Rentenziel, schreibt die Gewerkschaft.

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Zürich (sda.) Nur zweieinhalb Jahre nach einer Verschlechterung der Statuten komme die BVK nun mit einem «drastischen Massnahmenpaket». Die Einschnitte erfolgten praktisch ohne soziale Komponenten und mit ungenügenden Abfederungsmassnahmen selbst für ältere Versicherte.

Zwar anerkennt der VPOD, es gebe gute Gründe für Anpassungen. Er sieht aber in erster Linie die Arbeitgeber in der Pflicht. Würden diese ihre früheren Schulden bei der BVK begleichen, hätte die Kasse «heute einen Deckungsgrad von 110 Prozent». Man prüfe nun eine aufsichtsrechtliche Beschwerde bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich.

Den Verzicht auf eine Haftungsklage gegen den Kanton bezeichnet der VPOD zudem als «Kniefall vor dem grössten versicherten Arbeitgeber». Den Preis hätten die Versicherten zu zahlen.

Die vereinigten Personalverbände (VPV) «begrüssen den Stopp der Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden», wie es in einer Mitteilung heisst. Man werde nun die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung der Sparbeiträge eingehend analysieren und Möglichkeiten prüfen, wie sich die Situation für die Versicherten verbessern lasse.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich erwartet in seiner Funktion als Arbeitgeber «Massnahmen zugunsten der älteren Arbeitnehmenden», wie er schreibt. Wichtig sei, dass der Kanton weiterhin ein «wettbewerbsfähiger Arbeitgeber» bleibe und über eine attraktive und sichere Rentenversorgung verfüge.