Die Frage hat es in sich. Wenn sich vor Gericht oder wegen einer Kontrolle des Arbeitsinspektors Freizeit als Arbeitszeit entpuppt, drohen hohe Nachforderungen. Was gilt für Geschäftsreisen, Geschäftsessen oder das Phänomen der ständigen Erreichbarkeit? Ist die bezahlte Pause Arbeitszeit? Und die Weiterbildungszeit? Wie sind
inaktive Wartezeiten zu qualifizieren, die für eine Pause zu lang, für sinnvolle Freizeitnutzung aber zu kurz sind?