Im finalen Kapitel der ADHS-Serie kommen Betroffene zu Wort. Oder eher: Sie. Denn Sie haben sich bei HR Today gemeldet, um ihre Geschichten, Wünsche und Zweifel mit uns zu teilen.
Personalaufwand, Nettogewinn pro Full-time equivalent, Fluktuationsrate: Wenn das HR mit solchen Zahlen umzugehen weiss, kann es gezielt mithelfen, die Firmenleistung zu verbessern.
Der Fachkräftemangel bewirkt, dass sich Unternehmen bei Stellenbesetzungen verstärkt in den eigenen Reihen umsehen. Eine systematisierte Karriere- und Nachfolgeplanung hilft dabei.
Geht es um Produkte, kommt kaum ein Unternehmen ohne bewegte Werbung im Netz, TV oder im Kino aus. Beim Personalrecruiting jedoch setzen sich die «bewegten Inserate» nur schleppend durch. Schade eigentlich, zumal die Zielgruppe in ihrer Mehrheit TV-affin sein dürfte.
Wie Bundespräsidentin Doris Leuthard festhält, zeigen es die Statistiken deutlich: In der Schweiz sind Frauen in Führungspositionen in den Unternehmen noch immer deutlich untervertreten (1). Dabei gibt es viel weibliches Knowhow, das hierzulande nutzbar gemacht werden könnte. Die Autoren des Artikels haben ehemalige EMBA-Absolventinnen der Hochschule Luzern gefragt, weshalb Frauen im Topmanagement einen wichtigen Wettbewerbsvorteil darstellen.
Sie ehren, motivieren und sind gut fürs Employer Branding: Awards und Labels. Im HR-Bereich gibt es gleich mehrere Chancen, abzuräumen - wenn die Leistung stimmt.
Im Netz zuhause, stets online erreichbar und mit der Welt verbunden: So wird die Generation Y oft wahrgenommen. Die Kompetenzen, die sie hierbei erwirbt, kommen den Unternehmen jedoch nicht wie gehofft zugute, zeigt eine aktuelle Studie der FH Bern und von HR Today.
Das HR und die Finanzabteilung wollen beide das Beste für die Firma. Was aber das Beste ist, darüber gehen die Meinungen meist auseinander. Manfred Faber, der sich auf die Vermittlung von Interimsmanagern im Personal- und Finanzbereich spezialisiert hat, erklärt, wie die beiden oftmals kollidierenden Welten sich zusammenraufen können.
Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 15. Februar 2011 (RBOG 2011 S. 90) und des Bundesgerichts vom 25. Juli 2011 (4A-244/2011).
Immer mehr Leute arbeiten zu Hause. Damit aus den erhofften Vorteilen für Mitarbeitende und Unternehmen kein steuerlicher Blindflug wird, sollten Home-Office-Modelle auch durch die Steuerbrille betrachtet werden.