In der grossen HR-Today-Sommerserie gehen wir der Tatsache ADHS auf den Grund, schauen in die Geschichtsbücher, dröseln Kontroversen und Scheindebatten auf. Aber zuerst beginnen bei einem ganz (un)normalen Montag.
Das arbeitsvertragliche Konkurrenzverbot gemäss OR 340 und 340a-c gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die vorliegende Ausgabe gibt einen Überblick über die bundesgerichtliche Rechtsprechung des vergangenen Jahres.
Die Probezeit dient den Vertragsparteien dazu, sich kennenzulernen und herauszufinden, ob sie längerfristig eine Vertrauensbeziehung miteinander eingehen wollen. Dabei können die Leistungsbereitschaft und –fähigkeit sowie das Arbeitsklima und Umfeld erprobt werden.
Das Stimmvolk hat am 29. November 1998 dem revidierten Arbeitsgesetz zugestimmt. Es wird frühestens am 1. Januar 2000 in Kraft treten, denn vorher müssen noch die Ausführungsbestimmungen (Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz) angepasst werden.
In der heutigen Zeit haben Arbeitgeber oft das Bedürfnis, Arbeitsverträge an die wechselnden wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnisse anzupassen. Meistens bezweckt der Arbeitgeber in erster Linie nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bevorzugt eine inhaltliche Umgestaltung der Arbeitsbedingungen. Als Mittel dazu dient ihm die sogenannte Änderungskündigung.