Ob Mitarbeitende Kommunikations- und Informationsmittel privat nützen dürfen, kann das Unternehmen selbst bestimmen. Will der Arbeitgeber seine Angestellten überwachen, um zu kontrollieren, ob sie das Reglement auch einhalten, muss er hingegen einige Punkte berücksichtigen. Denn der Schutz der Privatsphäre ist auch am Arbeitsplatz ein hohes Gut.