Der Konsum von Alkohol kann zu einer beträchtlichen Verminderung der Arbeitsleistung führen und dadurch enorme Kosten verursachen. Zudem stellt Alkohol am Arbeitsplatz unter Umständen ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Im schweizerischen Recht gibt es keine Regelung, wonach die Nachwirkung eines gekündigten Gesamtarbeitsvertrages (GAV) ausdrücklich sichergestellt wird.
Damit der Grundsatz der Invalidenversicherung (IV) «Eingliederung vor Rente» wieder vermehrt wahrgenommen werden kann, bedarf es der Bereitschaft der Arbeitgeber, behinderte Menschen zu integrieren.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer, wenn immer möglich, für die Ferien den darauf entfallenden Lohn im Zeitpunkt zu entrichten, während dem die Ferien bezogen werden.
Ab 1. August 2003 ist Arbeitnehmern, die dauernd oder regelmässig wiederkehrend Nachtarbeit leisten, obligatorisch ein Zeitzuschlag von 10% zu gewähren.
Bedingt durch den schnellen technologischen Fortschritt, insbesondere im Bereich der Bürokommunikation, verändern sich die traditionellen Arbeitsformen und es entstehen neue Formen der Beschäftigung wie z.B. die Telearbeit.